Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Wir, die Bad Kleinkirchheimer Bergbahnen, Sport- u. Kuranlagen GmbH & Co. KG sowie Bad Kleinkirchheimer Bergbahnen AG, sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz idgF zur Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (RL 2019/882) über die Barrierefreiheitsanforderungen von Produkten und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu gestalten. Dabei wurde die Richtlinie für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2 so weit wie möglich eingehalten. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.badkleinkirchheim.com.  

 

STAND DER VEREINBARKEIT MIT DEN ANFORDERUNGEN

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2" vereinbar.

 

NICHT BARRIEREFREIE INHALTE

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

Unvereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen:

Bilder und Grafiken können vereinzelt über einen mangelhaften oder fehlenden Alternativtext verfügen. Das Erfolgskriterium Nicht-textueller Inhalt wird dadurch verletzt. Wir bemühen uns, angemessene Alternativtexte für neue Inhalte unmittelbar und für ältere Inhalte laufend zu überarbeiten.

 

Die Darstellung unserer Webseiten erfolgt nach aktuellen technischen Möglichkeiten und Standards. Wir haben die Reihenfolge, in der Elemente im Hauptinhalt technisch dargestellt werden, stichprobenartig geprüft. Solltest Du Probleme bei der Realisierung einzelner Elemente bemerken, gib Deine Anregungen bitte an uns weiter.

 

Auch haben wir unseren Webauftritt stichprobenartig auf visuelle Animationen sowie Audio- und Videodateien geprüft. Solltest Du weitere audiovisuelle Inhalte finden, für die Du noch Textalternativen oder Untertitel benötigst oder Animationen finden, die noch mit Mechanismen zum Unterbrechen bedürfen, teile uns dies bitte gerne mit.

 

Unverhältnismäßige Belastung:

Einige unserer Videos verfügen nicht über eine Audio-Deskription. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

 

Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

PDF-Dokumente und Office-Dokumente, vorwiegend ältere, sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.

 

ERSTELLUNG DIESER ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Diese Erklärung wurde am 06.05.2025 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem BaFG erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.2.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 23.07.2025 aktualisiert.

 

FEEDBACK UND KONTAKTANGABEN

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, getauscht und erweitert. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Dir Barrieren auffallen, die Dich an der Nutzung unserer Website behindern, welche nicht in dieser Erklärung beschrieben sind, bitten wir Dich uns über diese E‑Mail bergbahnen@ski-thermen.com zu kontaktieren.

 

Kontakt:

Bad Kleinkirchheimer Bergbahnen, Sport- u. Kuranlagen GmbH & Co. KG bzw.
Bad Kleinkirchheimer Bergbahnen AG
Dorfstraße 74
9546 Bad Kleinkirchheim
Tel: +43 4240 8282 0
E-Mail: bergbahnen@ski-thermen.com

 

DURCHSETZUNGSVERFAHREN

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kannst Du Dich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

 

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

 

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren